Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum tariflich vereinbarten Preis. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Strom auf 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.
Die Regelungen der Preisbremsen gelten bis zum Ende des Jahres 2023 und können von der Bundesregierung noch um weitere 4 Monate bis 30.04.2024 verlängert werden. Nach Auslaufen der Preisbremsen gilt wieder für den gesamten Energieverbrauch der aktuelle Vertragspreis.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Bei Jahresverbräuchen oberhalb von 30.000 kWh (Strom) oder 1,5 Mio. kWh (Gas/Wärme) gelten abweichende Berechnungen von Entlastungskontingenten bzw. -preisen. Weitere Informationen der Bundesregierung erhalten Sie unter dem Link https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energiepreisbremsen-2145728.