Bitte senden Sie den Lieferantenrahmenvertag und die EDI-Vereinbarung ausgefüllt (in zweifacher Ausfertigung) an:
Stadtwerke Rees GmbH, Melatenweg 171, 46459 Rees
Wir senden Ihnen dann eine Ausfertigung der o. g. Verträge ausgefüllt zurück.
Technische Mindestanforderungen
Die technischen Mindestanforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EnWG an Auslegung und Betrieb entsprechen den Anforderungen, welche im Arbeitsblatt G 2000 des DVGW Regelwerks „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze„ dargestellt sind. In diesem Regelwerk geht es um die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen von anderen Fernleitungs- und Gasverteilnetzen, sowie von Direktleitungen, LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen an das Gasnetz der Stadtwerke Rees GmbH.
Festlegung des Grundversorgers
Gemäß § 36 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger in einem Netzgebiet ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für die Dauer von drei Jahren ist die Stadtwerke Rees GmbH für das Gasnetzgebiet Rees der festgestellte Grundversorger.
Ansprechpartner Netzzugang:
Frau Ramona Thiel
Tel. 02851/9140-17
Herr Tobias Fleuth
Tel. 02851/9140-12