Neue Regelungen bei An- und Abmeldung
Der Wechsel zwischen zwei Stromlieferanten ist mit Wirkung zum 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Flexibilität für Verbraucher.
Was bedeutet das für unsere Kunden? - An- und Abmeldung nur noch im Voraus
Bisher konnten An- und Abmeldungen bis zu sechs Wochen rückwirkend erfolgen. Vom 6. Juni 2025 an ist das nicht mehr möglich. Umzüge und Lieferantenwechsel müssen mindestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden. Wir empfehlen daher, uns frühzeitig – idealerweise sieben Tage vor dem geplanten Termin – über Ihren Umzug zu informieren, um unerwünschte Kosten oder Probleme zu vermeiden.
Vertragslaufzeiten bleiben bestehen
Trotz der schnelleren Wechselprozesse ändern sich Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen nicht. Ein schnellerer Wechsel entbindet nicht von bestehenden Vertragsbindungen.
MaLo-ID ersetzt Zählernummer
Für An- und Abmeldungen ist künftig die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) entscheidend – eine 11-stellige Nummer, die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden. Alternativ kann weiterhin die Zählernummer angegeben werden; wir kümmern uns dann um die Abfrage Ihrer MaLo-ID beim zuständigen Netzbetreiber.
Gasverträge sind nicht betroffen
Die Änderungen betreffen ausschließlich Stromverträge. Gasverträge bleiben von der neuen Regelung unberührt.
Kurz zusammengefasst:
- Ab 6. Juni 2025: Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich
- An- und Abmeldung: Mindestens 24 Stunden im Voraus, empfohlen 7 Tage vorher
- Zählerstand: Nach Übergabe bitte zeitnah übermitteln
- MaLo-ID: Neue Grundlage für Wechselprozesse
Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen das Team der Stadtwerke Rees jederzeit zur Verfügung.
Kontakt:
02851 – 91400