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Unsere aktuellen News rund um die Stadtwerke Rees

Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen. Mit Blick auf den Start dieser Gaspreisbremse (sogenannter „Dezemberabschlag“), informieren wir über deren praktische Umsetzung. Und wir weisen darauf hin, dass es mehrere gesetzliche Möglichkeiten gibt.

Kunden der Stadtwerke Rees profitieren im Dezember von der „Soforthilfe Gas und Wärme“

Die Entlastung erfolgt automatisch. Verbraucher müssen keinen Antrag auf Entlastung bei den Stadtwerken Rees stellen, um von den Dezember-Soforthilfen für Gas und Wärme zu profitieren. Die Entlastungen werden von den Stadtwerken Rees nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an die Kunden weitergegeben.

Gesetzlich vorgeschrieben ist zum Beispiel die Art und Weise, wie die Stadtwerke Rees den Jahresverbrauch ermitteln. Dieser ist nämlich Berechnungsgrundlage für die Strom- und Gaspreisbremse: Bei Gas ist es ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den die Stadtwerke Rees für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hatte. Sofern der Energielieferant nicht über diese Verbrauchsprognose verfügen sollte, muss er ersatzweise ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs ansetzen. Die Informationen hierzu liefert der zuständige Netzbetreiber.

So werden die Stadtwerke Rees die Dezemberentlastung umsetzen:

 Private Haushalte und Gewerbebetriebe (so genannte Gas-SLP-Kunden)

Wenn für Dezember 2022 eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart worden ist, dann bekommt der Kunde seine Dezemberhilfe, indem wir als Versorger

  • bei einem SEPA-Lastschrift-Mandat die Dezember-Abbuchung stoppen bzw. für diesen Monat aussetzen
  • auf die Kunden-Überweisung einer eigentlich vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung verzichten
  • Veranlasst der Letztverbraucher selbst eine Zahlung, werden wir als Erdgaslieferant diese Zahlung im Zuge der nächsten Rechnung verrechnen.

Ziel der Stadtwerke Rees ist es, dass alle entlastungsberechtigten Gaskunden so schnell wie möglich von der Dezemberhilfe profitieren. Für die Stadtwerke Rees bedeutet die Dezemberentlastung einen erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe von rund 4.600 Kundinnen und Kunden müssen in unserem elektronischen Abrechnungssystem angepasst werden. Die Entlastungszahlungen aus Bundesfinanzmitteln für unsere Kundinnen und Kunden müssen wir zunächst bei dem von der Bundesregierung beauftragten Unternehmen PWC beantragen. Die Auszahlung der Anträge erfolgt nach einer weiteren Prüfung durch die KfW-Bank. Das alles kann erhebliche Zeit in Anspruch nehmen und wird unser Unternehmen nicht nur personell, sondern auch finanziell sicherlich stark belasten.

Trotzdem werden die Stadtwerke Rees ihre gesetzlichen Entlastungspflichten für die Kunden erbringen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist zu tun, wenn der vom Versorger angenommene Verbrauch aus Kundensicht zu niedrig ist?

Da der Septemberverbrauch nicht mit einem vertretbaren Aufwand stichtagsgenau für alle Kunden abgelesen werden konnte, hat der Gesetzgeber die sogenannte Prognoselösung festgeschrieben. Diese Lösung gilt sowohl für Kunden als auch für Lieferanten und ist für beide verpflichtend.


Welcher Wert wird angenommen, wenn

  • es keinen Vorjahres-Gasverbrauch gibt, etwa wegen Auszugs aus dem Elternhaus oder Wechsel der Heizung von Öl auf Gas?
  • ich nach September in eine größere oder kleinere Wohnung gezogen bin oder sich mein Verbrauch anderweitig ändert, zum Beispiel durch den Auszug der Kinder?
  • wenn ich zwischenzeitlich den Versorger gewechselt habe und mein neuer Versorger keine Jahresverbrauche von mir ermitteln kann?

 

In allen drei Beispielfällen muss der Gaslieferant ein Zwölftel des ihm vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten und nach gesetzlichen Vorgaben prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle ansetzen.

Pressekontakt

Mareike Linsenmaier
mlinsenmaier@swrees.de
02851/9140-10


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