Eingabehilfen öffnen
Zum Hauptinhalt springen

Sitemap

Einleitung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
www.stadtwerke-rees.de.

Die Stadtwerke Rees GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist nach umfassender Prüfung und Optimierung weitgehend mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar.

Bei der Gestaltung und technischen Umsetzung wurden zusätzlich die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf der Konformitätsstufe AA berücksichtigt.

Trotz sorgfältiger Prüfung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass einzelne Inhalte oder Funktionen noch Barrieren aufweisen.

Zusätzliche Funktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit

Zur individuellen Anpassung der Darstellung stehen folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Anpassung der Schriftgröße
  • Anpassung der Farbkontraste
  • Darstellung in Graustufen
  • Hervorhebung von Links
  • Aktivierung einer besonders gut lesbaren Schriftart

Die Funktionen sind über ein ausklappbares Bedienfeld am rechten Bildschirmrand auf jeder Seite erreichbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Website der Stadtwerke Rees wurde im Rahmen einer Selbstbewertung geprüft und hinsichtlich der digitalen Barrierefreiheit optimiert.

Derzeit sind keine Barrieren bekannt, welche die wesentliche Nutzung der Website erheblich einschränken.

Es kann jedoch vorkommen, dass einzelne Dokumente, Inhalte von Drittanbietern oder dynamisch erzeugte Komponenten nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Auch bei zukünftigen Aktualisierungen können vorübergehend neue Barrieren entstehen.

Bekannt gewordene Barrieren werden geprüft und nach Möglichkeit zeitnah behoben.

Sollten Sie auf einen nicht barrierefrei zugänglichen Inhalt stoßen, können Sie sich über die Seite „Barriere melden“ an uns wenden. Wir stellen Ihnen die betreffenden Informationen auf Anfrage nach Möglichkeit in einer zugänglichen Form zur Verfügung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.07.2026 erstellt.

Die Bewertung der Website beruht auf einer Selbstbewertung. Die Prüfung und Optimierung erfolgten im Zeitraum vom 20.07.2026 bis zum 24.07.2026.

Diese Erklärung wurde zuletzt am27.07.2026 überprüft.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?

Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte beschreiben Sie möglichst genau:

  • auf welcher Seite die Barriere auftritt
  • welchen Inhalt oder welche Funktion die Barriere betrifft
  • welches Gerät und welchen Browser Sie verwenden

Nutzen Sie dafür unser Formular auf der Seite „Barriere melden“.

Wir prüfen Ihre Rückmeldung und bemühen uns, die festgestellte Barriere zeitnah zu beheben.

Sie können sich auch direkt an uns wenden:

Stadtwerke Rees GmbH
Melatenweg 171
46459 Rees

Telefon: 02851 9140-0
Telefax: 02851 1034
E-Mail: mlinsenmaier@swrees.de

Ombudsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und mit unserer Antwort oder der Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

Die Ombudsstelle unterstützt dabei, eine gemeinsame und außergerichtliche Lösung zu finden. Das Ombudsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Weitere Informationen und den Antrag für ein Ombudsverfahren finden Sie auf der Website der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.

Wichtig für die Veröffentlichung sind noch zwei Dinge:

  • Die alten Prüfdaten vom 17. bis 26. November 2025 sollten wir nicht übernehmen, weil sie sich auf die alte beziehungsweise damalige Website beziehen. Nach Abschluss des Relaunches sollten dort die tatsächlichen neuen Prüfdaten stehen.
  • „WCAG 2.2 AA“ würde ich nur als vollständige Konformität angeben, wenn ihr die gesamte neue Website tatsächlich nach diesem Standard geprüft habt. „Bei der Umsetzung berücksichtigt“ ist bis dahin die sicherere Formulierung.